- Gewerbebetrieb
- Ge|wẹr|be|be|trieb 〈m. 1〉 Handwerksbetrieb, Kleinbetrieb
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Ge|wẹr|be|be|trieb, der:gewerblicher Betrieb.* * *
Ge|wẹr|be|be|trieb, der: gewerblicher Betrieb.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Gewerbebetrieb — ist die Vereinigung und Verwendung von Arbeit und Kapital zum Zweck gewerblicher Produktion. Die deutsche Gewerbeordnung unterscheidet G. im Umherziehen (Hausierhandel, Wanderlager), der keinen festen Standort hat, und stehenden (nur an einem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbebetrieb — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Gewerbebetrieb im Umherziehen — Gewerbebetrieb im Umherziehen, s. Hausierhandel und Wanderhandel … Kleines Konversations-Lexikon
Gewerbebetrieb — I. Bürgerliches Recht:Ein eingerichteter und in Tätigkeit befindlicher Betrieb, der die Voraussetzungen eines ⇡ Gewerbes erfüllt, ist gemäß § 823 I BGB als „sonstiges Recht“ gegen rechtswidrige Eingriffe geschützt. II. Einkommensteuerrecht:Eine… … Lexikon der Economics
Gewerbebetrieb — Ge|wẹr|be|be|trieb … Die deutsche Rechtschreibung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 15 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen … Deutsch Wikipedia
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb — Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der Rechtsprechung im Rahmen des § 823 I BGB entwickeltes sonstiges absolutes Recht. Es umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes… … Deutsch Wikipedia
Einkünfte aus Gewerbebetrieb — ⇡ Einkünfte … Lexikon der Economics
gewerblicher Betrieb — ⇡ Gewerbebetrieb … Lexikon der Economics
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik